Versicherungsschutz

Wie Sie sehen, sind unsere Aufgaben und Aktivitäten im Verein sehr umfangreich und vielschichtig. Und wie schnell ist es passiert, dass hier jemand zu Schaden kommt.
Darum haben wir mit der LVM Versicherung eine Haftpflicht-Versicherung für unseren Verein abgeschlossen.

Die LVM Versicherung ist nicht nur für Ihren guten Service bekannt – insbesondere in Schadenfällen. Auch der Umfang der Vereinshaftpflichtversicherung hat uns überzeugt.

Wer und was ist versichert?

• der Vorstand und alle Vereinsmitglieder während ihrer Tätigkeit für den Verein
• alle internen und öffentlichen Veranstaltungen des Vereines
• die Abgabe von Speisen und Getränken während der Veranstaltungen
• sogar Haftpflichtansprüche des Vorstandes und der Mitglieder untereinander
• Haftpflichtansprüche aus der Internetnutzung und die Verletzung von Datenschutzbestimmungen

Für alle Fragen rund um die Vereinshaftpflichtversicherung, aber auch für weitere Fragen zum Thema Versicherungen steht Ihnen die LVM-Versicherungsagentur Michael Diehr in Cadenberge gerne zur Verfügung.

Hinweise für Tagesmütter

Tagesmütter übernehmen durch Vertrag die Aufsicht über ein Kind. Durch Verletzung der Aufsichtspflicht können sie anderen gegenüber haftpflichtig werden. Auch wenn das betreute Kind durch eine Aufsichtspflichtverletzung einen Schaden erleidet, ist dieser Schaden im Rahmen der Tagesmutter-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Ein Beispiel: Die Tagesmutter unternimmt mit ihrem Tageskind einen Ausflug. In einem unbeobachteten Moment läuft das Kind auf die Straße. Ein Autofahrer versucht auszuweichen, was jedoch nicht gelingt. Sowohl das Kind, als auch der PKW-Fahrer werden verletzt. Es entsteht zudem ein Sachschaden am PKW.
Die Haftpflichtversicherung der Tagesmutter ist zuständig für die Personenschäden (z.B. Kosten für die Heilbehandlung und Schmerzensgeld) und den Schaden am PKW.

In der Regel besteht für Ihre Tätigkeit als Tagesmutter Versicherungsschutz über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung. Bitte prüfen Sie dies anhand Ihrer Versicherungsunterlagen oder sprechen Sie mit Ihrem Versicherer.

Falls Sie aber nicht ausreichend versichert sind – und das haben wir für Sie als unsere Mitglieder mit der LVM vereinbart – ist durch unsere Vereins-Haftpflichtversicherung
entsprechender Versicherungsschutz gegeben.

Die Versicherungssumme beträgt derzeit pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden 10.000.000 €.

Nicht eingeschlossen in die Versicherung der Tagesmutter ist die Privathaftpflichtversicherung des zu betreuenden Kindes. Das Kind ist über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern zu versichern.