Unfallversicherung

Mit der Kinderbetreuung wird eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Die betreuten Kinder sind von Natur aus und selbstverständlich auch durch äußere Einflüsse sehr unterschiedlich in ihrem Charakter und ihrem Verhalten. Beim lebhaften Spiel kann es leider auch zu Unfällen kommen. Hier kann die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) als gesetzliche Unfallversicherung eintreten.

Die gesetzliche Unfallversicherung der Kinder ist für alle Kindertagespflegepersonen kostenlos. Die Aufwendungen werden vom Land Niedersachsen übernommen.

Wer und was ist versichert?

  • alle betreuten Kinder (nicht die eigenen!)
  • während des Aufenthalts bei der KTPP (z.B. beim Spielen, Essen, Schlafen)
  • bei Ausflügen, am Spielplatz, bei Veranstaltungen
  • auf dem Weg zur Betreuung und auf dem Heimweg – unabhängig vom Verkehrsmittel oder einer Selbstverschuldung des Kindes
  • auch bei Betreuung im Elternhaus

Genauere Informationen und Formulare (z.B. Unfallanzeige) sind erhältlich unter: www.lukn.de.

Hinweise für Tagesmütter

Für den Versicherungsschutz ist die Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson nach § 23 SGB VIII durch das Jugendamt (Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII) erforderlich.

Achtung! Diese Versicherung läuft nicht automatisch über den Verein KibiCux e.V., sondern jede KTPP muss sich innerhalb einer Woche nach Eröffnung einer Kindertagespflege direkt bei der LUKN anmelden und dazu die aktuelle Pflegeerlaubnis einreichen.

Um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten, müssen Änderungen der Tagespflegestelle (z.B. Ortswechsel) sofort gemeldet und immer (meist alle 5 Jahre) die aktuelle Pflegeerlaubnis eingereicht werden! Das Familien- und Kinderservicebüro legt der Pflegeerlaubnis für diesen Zweck gleich eine als solche gekennzeichnete Kopie bei.

Kleinere Verletzungen sind grundsätzlich in einem Verbandbuch zu vermerken und große Unfälle müssen per Unfallanzeige bei der LUKN zeitnah gemeldet werden.

(aus: Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege, Stand: 11-2023)