Die hier aufgelisteten Spielsachen können von allen Mitgliedern, nach Hinterlegung eines Pfandbetrages, für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen ausgeliehen werden. Nach unversehrter Rückgabe wird das hinterlegte Pfand zurückgezahlt.
Nicht-Mitglieder Nicht-Mitglieder zahlen zusätzlich eine Leihgebühr, die nicht erstattet wird. Ausleihberechtigt sind nur aktive Tagesmütter und –väter. Nachweis über die Pflegeerlaubnis.