Auf Antrag bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreis Cuxhaven, wird die Hälfte der Beiträge zur Altersabsicherung erstattet.
Der Mindest-Erstattungszuschuss beträgt 39,80 Euro. Bei einer Rentenversicherungspflicht ist der tatsächliche Versicherungsbetrag durch den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung zu belegen.
Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist (monatl. Gewinn unter 400,00 Euro) kann trotzdem den Mindestzuschuss erhalten, wenn eine freiwillige Altersabsicherung z. B. eine freiwillige Zahlung in die gesetzliche Rentenkasse oder eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde.
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WICHTIG:
Wer den Zuschuss für eine
freiwillig abgeschlossene
Lebensversicherung erhält und später
rentenversicherungspflichtig wird, erhält
dann nur für die verpflichtende
Rentenversicherung den Zuschuss!
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Wir bieten unseren Mitgliedern in Zusammenarbeit mit dem Verein: "MÜTTER - COURAGE" eine Altersabsicherung:
Die Altersabsicherung, die über uns abgeschlossen werden kann, ist sehr flexibel. Es gibt keine starren Monatsbeiträge sondern individuelle Jahresbeiträge. Hast du viele Kinder zahlst Du mehr ein, hast Du weniger Kinder eben weniger. Du enscheidest selber welchen Bertag du einzahlen möchtest. Bekommst du selber ein Baby, dann machst Du eine Einzahlungspause. Beendest Du Deine Tätigkeit als TPP, dann ruht der Vertrag bis zur Auszahlung.
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